Hinweisgeber-System

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen besitzt bei VOGEL-BAUER die
Einhaltung von Gesetzen sowie internen Richtlinien höchste Priorität.
Fehlverhalten und Verstöße sind frühzeitig zu erkennen, aufzuarbeiten und
abzustellen.

Darunter fallen sowohl Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex (CoC),
Gesundheits-/Sicherheits-/Umwelt-/Datenschutzbestimmungen, Handelssanktionen oder das Kartellrecht, als auch Korruption, Betrug, Verletzung von
Menschenrechten, Diebstahl, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Rassismus, Mobbing, usw..

Um von Compliance-Verstößen jeglicher Art zu erfahren, stellen wir unser
Hinweisgeber-System den eigenen Mitarbeitern, allen Kunden, Lieferanten
sowie sonstigen interessierten Dritten zur Verfügung.

Interne Meldekanäle
Sollten Sie nicht direkt mit der betroffenen Person, Ihrem Vorgesetzten
oder
Ihrem Geschäftspartner bei VOGEL-BAUER über derartige Verstöße oder
andersartige Vorfälle sprechen können, haben Sie folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme – wahlweise auch anonym - mit unseren internen
Hinweisgeberexperten bei Compliance-Angelegenheiten:

  • Kontaktformular auf unserer Homepage (s.u.)
  • Elektronisch via E-Mail unter compliance@vogel-bauer.de
  • Telefonisch unter +49 (0) 212-23027- 97 (Sprachbox)

Auf Ihren Wunsch hin ist ebenso ein persönlicher Gesprächstermin mit unseren
Hinweisgeberexperten möglich.

Bitte formulieren Sie Ihren Hinweis mit ausreichend konkreten Anhaltspunkten, damit dieser hinreichend bearbeitet werden kann.
Hilfreich ist dabei die 5-W-Systematik:

Wer hat den Verstoß begangen?
Was ist genau passiert?
Wann ist der Vorfall eingetreten?
Wie haben Sie davon erfahren?
Wo hat er sich ereignet?

Unsere internen Hinweisgeberexperten werden alle eingehenden Hinweise gemeinsam mit externen Rechtsanwälten gezielt und entschlossen
nachgehen.
Hierdurch wird eine unabhängig-neutrale und fachkundige Prüfung des
Sachverhalts sichergestellt.
Die Hinweisgebenden erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung, soweit der Hinweis nicht anonym erfolgt ist.
Maßnahmen, wie etwa interne Untersuchungen, werden in Abstimmung mit unseren externen Rechtsanwälten ausgeführt. Erforderlichenfalls kommt es in diesem Prozess zu Rückfragen, welche an die hinweisgebende Person gerichtet wird, soweit diese bekannt ist.
Innerhalb von 3 Monaten erhält die hinweisgebende Person (soweit bekannt) von uns eine Berichterstattung über den Bearbeitungsstand des Hinweises.

Externer Meldekanal
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Bundesamt für Justiz, die von der deutschen Regierung ernannte Behörde, als zentrale externe Meldestelle
(s. obiges Schaubild) der öffentlichen Hand ebenfalls Hinweise auf
Fehlverhalten entgegennimmt:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Hinweisgeberschutzgesetz (Hin-SchG)
Gesetzeskonform wird jeder eingehender Hinweis bei VOGEL-BAUER stets vertraulich behandelt, sorgfältig geprüft und verfolgt.
Es wird hierbei maximaler Schutz für hinweisgebende Personen und sensible Daten gewährt.
Diskriminierungen, Einschüchterungen, Anfeindungen oder Vergeltungsmaß-nahmen in jeglicher Form, die wegen der Meldung eines Hinweises erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und mit der gebotenen Härte geahndet.
Zudem ergreifen wir disziplinarische, gegebenenfalls auch rechtliche Maßnahmen gegenüber Personen, welche unser Hinweisgeber-System auf jedwede Art missbrauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Vogel, Gerald Vogel

Zum Hinweisgeber-Kontaktformular
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